Rechtliches zur Zwingerhaltung

Hunde dürfen nur im Zwinger gehalten werden, wenn folgende Punkte eingehalten werden:

  1. Dem Hund muss entsprechend seiner Widerristhöhe eine Bodenfläche zur Verfügung stehen, bei der jede Seitenlänge mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entspricht und keine Seite kürzer als zwei Meter ist. 

    Widerristhöhe      Bodenfläche mindestens in m²
    bis 50cm               6m²
    über 50 bis 65      8 m²
    über 65                 10 m²

  2. Es muss für jeden weiteren Hund oder weitere Hündin mit Welpen, die in demselben Zwinger gehaltenen wird, zusätzlich die Hälfte der für einen Hund vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen.
  3. Ausserdem muss die Einfriedung aus Material gefertigt sein, das nicht gesundheitsschädlich ist und so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreichen kann. Die Materialien müssen so verwendet werden, dass ein Verletzen oder Entweichen des Hundes ausgeschlossen werden kann. Der Boden muss darüberhinaus trittsicher sein, darf keine Schmerzen verursachen und muss leicht sauber und trocken gehalten werden können. 
  4. Wenn es Trennvorrichtungen gibt, müssen diese verhindern, dass sich die Hunde gegenseitig beißen können.
  5. Auf einer Seite muss dem Hund freie Sicht nach draußen haben, was bedeutet, dass wenn der Zwinger in einem Gebäude ist, die Sicht nach Außen sichergestellt sein muss!
  6. Es dürfen keine Strom führenden oder elektrische Impulse bis zu einer höhe, von der maximalen  Körperlänge des Hundes angebracht werden.
  7. Bei der Haltung von verschiedenen Hunden in einzelnen Zwingern auf einem Grundstück, sollten die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
  8. Der Hund darf in dem Zwinger nicht an einer Leine gehalten werden!